Rechtsprechung
BVerwG, 11.12.1991 - 5 B 77.90 |
Volltextveröffentlichungen (2)
- Wolters Kluwer
Beschwerde wegen Nichtzulassung der Revision gestützt auf eine Verletzung des rechtlichen Gehörs - Voraussetzungen für einen Verstoß gegen den Anspruch auf rechtliches Gehör und die richterliche Fragepflicht und Erörterungspflicht - Anforderungen an die Darlegung eines ...
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- OVG Rheinland-Pfalz, 31.05.1990 - 12 A 104/89
- BVerwG, 11.12.1991 - 5 B 77.90
Wird zitiert von ... (2) Neu Zitiert selbst (14)
- BVerwG, 18.06.1980 - 6 C 55.79
Verfassungswidrigkeit des Wehrpflichtänderungsgesetzes - Schriftlicher …
Auszug aus BVerwG, 11.12.1991 - 5 B 77.90
Die ständige Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts zu den maßgeblichen Auslegungsregeln für Willenserklärungen der Verwaltung, wonach nicht der innere, sondern der erklärte Wille maßgebend ist, wie ihn bei objektiver Würdigung der Empfänger verstehen konnte (vgl. BVerwGE 29, 310 [BVerwG 26.04.1968 - VI CC 113/67]; 41, 305 [BVerwG 12.01.1973 - VII C 9/70]; 60, 223 ), wurde vom Berufungsgericht der Sache nach angewandt, indem es gerade nicht auf den inneren Willen des zuständigen Verwaltungsbeamten, sondern darauf abgestellt hat, wie das Schreiben vom 14. April 1983 damals vom Kläger verstanden werden mußte.Zum anderen ergibt sich das den insoweit angezogenen Entscheidungen zugrundeliegende Abstellen auf den erklärten Willen gerade auch aus jener Auslegungsregel, die das Berufungsgericht - wie dargelegt - entsprechend verstanden und angewandt hat (vgl. BVerwGE 60, 223 [BVerwG 18.06.1980 - 6 C 55/79];… Palandt/Heinrichs, BGB, 50. Auflage 1991, § 133 Rdnr. 9 mit weiteren Nachweisen).
- BVerwG, 12.01.1973 - VII C 3.71
Anforderungen an einen Verwaltungsakt - Rechtscharakter einer mit keiner …
Auszug aus BVerwG, 11.12.1991 - 5 B 77.90
Die ständige Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts zu den maßgeblichen Auslegungsregeln für Willenserklärungen der Verwaltung, wonach nicht der innere, sondern der erklärte Wille maßgebend ist, wie ihn bei objektiver Würdigung der Empfänger verstehen konnte (vgl. BVerwGE 29, 310 [BVerwG 26.04.1968 - VI CC 113/67]; 41, 305 [BVerwG 12.01.1973 - VII C 9/70]; 60, 223 ), wurde vom Berufungsgericht der Sache nach angewandt, indem es gerade nicht auf den inneren Willen des zuständigen Verwaltungsbeamten, sondern darauf abgestellt hat, wie das Schreiben vom 14. April 1983 damals vom Kläger verstanden werden mußte. - BVerwG, 02.10.1961 - VIII B 78.61
Umfang der Darlegung der grundsätzlichen Bedeutung einer Rechtssache - …
Auszug aus BVerwG, 11.12.1991 - 5 B 77.90
Dies wäre der Fall, wenn für die Entscheidung des Berufungsgerichts eine grundsätzliche, bisher höchstrichterlich noch nicht geklärte Rechtsfrage von Bedeutung war, die auch für die Entscheidung im Revisionsverfahren erheblich sein würde und deren höchstrichterliche Klärung zur Erhaltung der Einheitlichkeit der Rechtsprechung oder zu einer bedeutsamen Weiterentwicklung des Rechts geboten erscheint (vgl. BVerwGE 13, 90 [BVerwG 02.10.1961 - VIII C 78/61]).
- BVerwG, 26.04.1968 - VI C 113.67
Entfallen des Rechtsschutzbedürfnisses für eine Leistungsklage oder …
Auszug aus BVerwG, 11.12.1991 - 5 B 77.90
Die ständige Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts zu den maßgeblichen Auslegungsregeln für Willenserklärungen der Verwaltung, wonach nicht der innere, sondern der erklärte Wille maßgebend ist, wie ihn bei objektiver Würdigung der Empfänger verstehen konnte (vgl. BVerwGE 29, 310 [BVerwG 26.04.1968 - VI CC 113/67]; 41, 305 [BVerwG 12.01.1973 - VII C 9/70]; 60, 223 ), wurde vom Berufungsgericht der Sache nach angewandt, indem es gerade nicht auf den inneren Willen des zuständigen Verwaltungsbeamten, sondern darauf abgestellt hat, wie das Schreiben vom 14. April 1983 damals vom Kläger verstanden werden mußte. - BVerwG, 22.01.1969 - VI C 52.65
Ermessensbindung durch Verwaltungspraxis - Ermessensausübung bei Dienstbefreiung …
Auszug aus BVerwG, 11.12.1991 - 5 B 77.90
Dazu gehörte mit der Bezeichnung der Tatsachen, die den Mangel ergeben, die Benennung der Beweismittel, deren sich das Berufungsgericht hätte bedienen sollen, sowie die substantiierte Darlegung, welches Ergebnis von der Beweisaufnahme, deren Unterlassung gerügt wird, zu erwarten gewesen wäre und inwiefern dieses Ergebnis zu einer dem Kläger günstigeren Entscheidung hätte führen können (vgl. BVerwGE 31, 212 [BVerwG 22.01.1969 - VI C 52/65]). - BVerwG, 02.02.1984 - 6 C 134.81
Beweiswürdigung - Unvollständiger Sachverhalt - Unrichtiger Sachverhalt - …
Auszug aus BVerwG, 11.12.1991 - 5 B 77.90
Diese Pflicht verletzt es dann, wenn es seiner Entscheidung den ermittelten Sachverhalt zweifelsfrei unrichtig oder unvollständig zugrunde legt (BVerwGE 68, 338 ff.). - BVerwG, 29.09.1976 - 7 CB 46.76
Verletzung des rechtlichen Gehörs - Darlegungspflicht
Auszug aus BVerwG, 11.12.1991 - 5 B 77.90
Dies erfordert, daß der Betroffene ausführt, was er bei ordnungsgemäßem Verfahren über sein bisheriges Vorbringen hinaus noch vorgetragen hätte, und darlegt, daß dieser Vortrag zur weiteren Klärung entscheidungserheblicher Fragen geeignet gewesen wäre (vgl. BVerwG, Beschluß vom 29. September 1976 - BVerwG 7 CB 46.76 - ). - BVerwG, 29.07.1977 - 4 C 21.77
Rechtliches Gehör - Überraschungsentscheidung
Auszug aus BVerwG, 11.12.1991 - 5 B 77.90
Von einem Verstoß gegen den Anspruch auf rechtliches Gehör und die richterliche Frage- und Erörterungspflicht könnte nur dann die Rede sein, wenn das Berufungsgericht einen vorher nicht erörterten rechtlichen oder tatsächlichen Gesichtspunkt zur Grundlage seiner Entscheidung gemacht und damit dem Rechtsstreit eine Wendung gegeben hat, mit der der Kläger nicht gerechnet hat und nicht zu rechnen brauchte (vgl. BVerwG, Urteil vom 29. Juli 1977 - BVerwG 4 C 21.77 - ). - BVerwG, 27.11.1979 - 7 B 195.79
Verpflichtung zur Leistung eines Entwässerungsbeitrages - Der Begriff des …
Auszug aus BVerwG, 11.12.1991 - 5 B 77.90
Hierzu ist zunächst klarzustellen, daß das Berufungsgericht nicht allgemein verpflichtet war, die seine Entscheidung tragende Rechtsauffassung schon vor der Urteilsberatung festzulegen und in der mündlichen Verhandlung zur Erörterung zu stellen (vgl. BVerwG, Beschluß vom 27. November 1979 - BVerwG 7 B 195.79 - ). - BVerwG, 20.12.1962 - VIII C 78.61
Auszug aus BVerwG, 11.12.1991 - 5 B 77.90
Dies wäre der Fall, wenn für die Entscheidung des Berufungsgerichts eine grundsätzliche, bisher höchstrichterlich noch nicht geklärte Rechtsfrage von Bedeutung war, die auch für die Entscheidung im Revisionsverfahren erheblich sein würde und deren höchstrichterliche Klärung zur Erhaltung der Einheitlichkeit der Rechtsprechung oder zu einer bedeutsamen Weiterentwicklung des Rechts geboten erscheint (vgl. BVerwGE 13, 90 [BVerwG 02.10.1961 - VIII C 78/61]). - BVerwG, 03.11.1971 - I B 68.71
Begriff der grundsätzlichen Bedeutung einer Rechtssache im Revisionsverfahren - …
- BVerwG, 13.12.1973 - II C 18.73
Rückforderung von Ausbildungskosten eins Anwärters für den gehobenen …
- BVerwG, 24.04.1969 - I C 34.68
Nachbarklage gegen eine Genehmigung für eine Fabrikationsanlage zur Herstellung …
- BVerwG, 12.01.1973 - VII C 9.70
Ausschluss von der Gewährung des Härteausgleichs von Personen bei Bestehen des …
- LSG Bayern, 26.02.2021 - L 20 VU 2/17
Strafrechtliche Rehabilitierung bezüglich Inhaftierung in der DDR; Anerkennung …
In ständiger obergerichtlicher Rechtsprechung (vgl. BSG, Urteil vom 27.02.1980, 1 RJ 124/78; Bundesverwaltungsgericht - BVerwG -, Beschluss vom 11.12.1991, 5 B 77/90) ist aber anerkannt, dass nach den auch im öffentlichen Recht geltenden allgemeinen Rechtsgrundsätzen für die Auslegung von Willenserklärungen Anträge konkludent bzw. durch schlüssiges Verhalten als zurückgenommen angesehen werden können, soweit dem keine Formvorschriften entgegenstehen. - LSG Bayern, 26.11.2020 - L 20 VU 2/17
Soziales Entschädigungsrecht: Verhältnis zwischen Anspruch wegen Haftschäden nach …
In ständiger obergerichtlicher Rechtsprechung (vgl. BSG, Urteil vom 27.02.1980, 1 RJ 124/78; Bundesverwaltungsgericht - BVerwG -, Beschluss vom 11.12.1991, 5 B 77/90) ist aber anerkannt, dass nach den auch im öffentlichen Recht geltenden allgemeinen Rechtsgrundsätzen für die Auslegung von Willenserklärungen Anträge konkludent bzw. durch schlüssiges Verhalten als zurückgenommen angesehen werden können, soweit dem keine Formvorschriften entgegenstehen.
Rechtsprechung
OVG Berlin, 17.01.1991 - 5 B 77.90 |
Verfahrensgang
- OVG Berlin, 17.01.1991 - 5 B 77.90
- BVerwG, 21.03.1991 - 8 B 39.91